Nießbrauch

Illustration zu Nießbrauch
Bild im Kopf, wörtlich genommen.

Bedeutung

Recht, eine fremde Sache zu nutzen und deren Erträge zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein.

Beispiel

„Er hatte den Nießbrauch am Haus der Tante.“

Bild im Kopf

Nießbrauch klingt, als sei im Grundbuch etwas schiefgelaufen: Ein Notar will gerade die Eigentumsverhältnisse ordnen, da ertönt ein gewaltiges „Hatschi!“. Dabei hat das Nieß mit Niesen überhaupt nichts zu tun. Es geht auf mittelhochdeutsch nieʒ zurück und bedeutete Nutzen oder Genuss. Ein Nießbrauch ist also sehr nüchtern ein Gebrauch, aus dem man Nutzen zieht.

Der Nießbraucher darf ein Haus bewohnen oder vermieten und die Miete behalten; Eigentümer wird er dadurch nicht. Er darf die Sache nutzen, soll ihre Substanz aber erhalten. Juristisch ist das eine präzise Trennung von Haben und Davonhaben — sprachlich leider eine, bei der stets ein Taschentuch auf dem Vertragstisch zu liegen scheint.